Es regt sich zunehmend Widerstand gegen die Geheimniskrämerei mit den Qualifätsberichten der Fachstelle für Schulbeurteilung (siehe Tages-Anzeiger vom 29.1. und Kommentar vom 2.2.). Es ist verständlich, dass Schulen nicht jedes Detail der externen Beurteilung ins Internet stellen wollen. Manchmal gibt es ja durchaus unterschiedliche Ansichten über die Interpretation der Ergebnisse. Die Schule will ohne Druck seitens der Eltern mögliche Massnahmen erwägen. Doch Eltern und Schule sind im neuen Zürcher Schulgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Und Partner sollen über gleiche Informationen verfügen. Aber erhält die Schule denn „alle“ Informationen über das Elternhaus? Informationen werden doch immer selektiv weitergegeben, und die Eltern ihrerseits entscheiden auch, was sie der Lehrperson über die Situation zu Hause mitteilen wollen. Und das ist oft auch gut so.
Es geht wohl um Grundsätzliches: Erachten sich Schule und Eltern wirklich als „Partner“? Oder müssen sich die Eltern als „Aussen“ fühlen, die nur tropfenweise mit Informationen von „Innen“ versorgt werden? Eltern sollen wissen, wann, auf welchem Weg sie welche Informationen erhalten werden. Dies baut Vertrauen auf. Und Eltern müssen dann vielleicht weniger ultimativ Informationen einfordern.