«Neuerungen werden dann akzeptiert, wenn auch ihre Umsetzung zumutbar und mit einem gewissen Mass an Gestaltungsfreiheit verbunden ist.» Mit diesem Fazit beendet der Berichterstatter der NZZ den Artikel zum Verzicht auf das sonderpädagogische Konzept des Kantons Zürich; siehe auch Pressemitteilung der Bildungsdirektion vom 11.6.10. So fehlen X sonderpädagogische Fachkräfte und die teils sehr schwierig integrierbaren Kinder verunmöglichen in den Klassen halbwegs geordnetes Unterrichten.«Die persönliche Einstellung kann man nicht verordnen, aber man kann sie pflegen», gibt eine ehemalige Lehrerin im Leserforum des Tages-Anzeiger vom 13.6.10 zu bedenken. Und mit dem versuchten Durchzwängen des «Gesamtkunstwerks sonderpädagogisches Konzept» (O-Ton Frau Aeppli) sei bei den Lehrpersonen viel Goodwill kaputt gemacht und teils die Freude am Beruf verdorben worden.
Zumutbarkeit, Gestaltungsfreiheit und persönliche Einstellung pflegen. Ich werde diese Woche beim Gespräch mit einer Schulleiterin an diese genannten Voraussetzungen, dass eine Massnahme gelingen kann, erinnert. Es geht darum, dass ICT & Medien verbindlicher im Unterricht verankert werden sollen. Mit inhaltlichen Vereinbarungen. Eben, vereinbart. Doch was tun, wenn es einigen Schuleinheiten nicht einmal gelingt, die offenen Stellen für ICT-Kustoden zu besetzen. Die Lehrpersonen seien überlastet, gibt die Schulleiterin zu bedenken. Siehe oben. Und zwei Monate vor Beginn des neuen Schuljahrs seien immer noch X Stellen nicht besetzt. Da sehe man davon ab, von der Bewerberin zu verlangen, sie müsse nebst Klasse gleich auch noch das ICT-Schulhausamt übernehmen.
Eigentlich verständlich. Massnahmen können nicht einseitig verordnet werden. Zuhören und nicken, das war gestern. Wenn überhaupt. Keine Massnahme ohne entsprechend zumutbare Voraussetzungen. Aber wie sollen diese aussehen? Wer finanziert zumutbare Rahmenbedingungen? Wer sagt, ob diese «zumutbar» sind? Und wie das Wichtige vom wirklich Notwendigen unterscheiden? …